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   VG Sigmaringen, 08.07.2013 - A 4 K 307/13   

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VG Sigmaringen, 08.07.2013 - A 4 K 307/13 (https://dejure.org/2013,54561)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.07.2013 - A 4 K 307/13 (https://dejure.org/2013,54561)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - A 4 K 307/13 (https://dejure.org/2013,54561)
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  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.07.2013 - A 4 K 307/13
    Dies bedeutet, dass nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen und an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vernünftigerweise keine Zweifel bestehen dürfen und die Abweisung der Klage sich bei dem gegebenen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängen muss (BVerfGE 65, 76, 95f.).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 9 UE 627/91

    Ersatzzustellung bei längerer Abwesenheit des Zustellungsadressaten wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.07.2013 - A 4 K 307/13
    Der Aufenthalt des Antragstellers in der Justizvollzugsanstalt ab dem 15.1.2013 ist insofern unschädlich, da die kurzzeitige Inhaftierung zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht zur Aufhebung des Wohnsitzes führte und der Antragsteller für die Haftzeit Vorkehrung treffen musste, damit im Verfahren an ihn gerichtete Post ihn erreicht (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 2.7.1997-4 Ws 142/97-, Juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1.7.1991 - 9 UE 627/91 -, Juris).
  • KG, 02.07.1997 - 4 Ws 142/97
    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.07.2013 - A 4 K 307/13
    Der Aufenthalt des Antragstellers in der Justizvollzugsanstalt ab dem 15.1.2013 ist insofern unschädlich, da die kurzzeitige Inhaftierung zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht zur Aufhebung des Wohnsitzes führte und der Antragsteller für die Haftzeit Vorkehrung treffen musste, damit im Verfahren an ihn gerichtete Post ihn erreicht (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 2.7.1997-4 Ws 142/97-, Juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1.7.1991 - 9 UE 627/91 -, Juris).
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